Unsere Mietbedingungen
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind Genehmigungspflichtig und müssen im Mietvertrag vereinbart werden.
Berechtigung
bei Fahrzeugübernahme und Abschluss des Mietvertrages ist ein Führerschein ( der den Fahrer berechtigt das zu Mietende Fahrzeug zu lenken ) dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen.
Fahrer Berechtigung
das angemietete Fahrzeug darf grundsätzlich nur von der Person welche als Mieter im Mietvertrag angeführt wurde gelenkt werden. Der im Mietvertrag vereinbarte Versicherungsschutz entfällt wenn unberechtigte Personen das Kraftfahrzeug lenken.
Kraftstoff
das Fahrzeug wird voll getankt an den Mieter übergeben, der Mieter hat das Fahrzeug nach Ende der Mietzeit voll getankt zurück zu geben. Der Mieter / Fahrer muss sich vor dem befüllen des Tankes informieren mit welchem Kraftstoff das Fahrzeug zu betanken ist.
Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters, wir können gerne die betankung des Fahrzeuges übernehmen und berechnen Ihnen für diesen Service € 15 + anfallende Kraftstoffkosten.
Mietpreise
die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach gefahrenen Tagen bzw. gefahrenen Kilometern sowie im Mietvertrag vereinbarter Zusatzleistungen und verfügbaren Extras.
ein Tag entspricht jeweils 24 Stunden, gerechnet ab dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn, im Mietpreis enthalten sind jeweils Aufwendungen für Wartung & Haftpflichtversicherung
die Mietpreise können je nach Fahrzeuggruppen variieren.
nach einem Unfall
der Mieter ist verpflichtet bei Unfällen aller Art die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen, auch wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist.
der Mieter wird aufgefordert den Schaden umgehend dem Vermieter zu melden und dem Vermieter umgehend eine Schadensmeldung vorzulegen, für den Fall der zu Wiederhandlung ist jeglicher Versicherungsschutz gefährdet.
Versicherungsschutz
der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung, jedoch mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabdecksummen.
mit Abschluss des Mietvertrages ist die maximale Höhe der Haftung für jeden Schaden im Mietvertrag zu vereinbaren.
jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt , insbesondere wenn ein unberechtigter Fahrer das Kraftfahrzeug benützt oder der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
Zahlungsbedingungen
der voraussichtliche Mietpreis, zuzüglich einer eventuell vereinbarten Kaution in Höhe von ( wird im Mietvertrag angegeben ) ist vom Mieter bei Abholung bzw. Rückgabe ( wie im Mietvertrag vereinbart ) zu bezahlen.
Zustell/Abholservice
die kostenpflichtige Abholung bzw. Zustellung des Fahrzeuges können wir nach Vereinbarung gerne für Sie innerhalb unserer Geschäftszeiten für Sie erledigen. Preise erfragen Sie bitte telefonisch unter +43(0)7714 / 6409.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
diese können Sie unter folgenden Link herunterladen
Abschluss
mit Abschluss des Mietvertrages akzeptieren Sie obige Bedingungen sowie die im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.